Mit einem blauen Auge gerade noch davongekommen
Mit großem Erschrecken habe ich in der aktuellen Ausgabe der Motor Veteranen Zeitung der Österreichischen Gesellschaft für Historisches Kraftfahrwesen einen äußerst interessanten Artikel zur Altfahrzeugverordnung gelesen.
Hier ein Auszug, sowie die MVZ als Download:
Mit einem blauen Auge gerade noch davongekommen
In dieser, fürs Geschäft eher schlechten Lage erwirkten Rechtsvertreter der Schrottindustrie fast unbemerkt, durch ein höchstgerichtliches Musterverfahren, die rechtliche Feststellung, daß praktisch jedes nicht fahrbereite Kraftfahrzeug gefährlicher Abfall sei, mit all den daraus folgenden Konsequenzen. (VwGH, Herbst 2013) Nicht nur, daß ausschließlich der nur behördlich konzessionierte Verschrotter bzw. Abfallbeseitiger einzig für die Entsorgung zuständig sei, nein auch z.B.: beim Neuwagenkauf (Eintausch), Export und vor allem auch der Transport sei ausschließlich dafür gewerberechtlich befugten Betrieben vorbehalten.
In dieser Lesungsart hätte z.B. der ÖAMTC kein unfallbeschädigtes, liegengebliebenes Fahrzeug mehr rückholen dürfen. Kein Motorveteranenfreund hätte selbst sein eigens, auf einer Rallye zusammengebrochenes Fahrzeug, heimholen dürfen! Auch der Autohändler hätte kein Unfallfahrzeug mehr zurücknehmen dürfen; das alles wäre nur bei Vorhandensein einer Konzession für Behandlung oder/und Transport von gefährlichem Abfall legal möglich gewesen. Eine wirklichkeitsfremde, skurrile Situation. Eine klärende Verordnung mußte her.
Letztlich gelang es aber der AMV, vor allem aber unserem Fachmann in der WKO, zu intervenieren und mit den Hinweisen auf die Wertschöpfung unserer Fahrzeuge beim Instandsetzungsgewerbe und nicht zuletzt auf die wirklich hohe Bedeutung aller Oldtimerveranstaltungen für die österreichische Fremdenverkehrswirtschaft hinzuweisen.
Wenn auch nicht alle Bestimmungen der neuen Altfahrzeugverordnung für uns befriedigend sind, so können wir doch (und müssen) damit leben:
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